Bejahungsfall

Bejahungsfall
Be|ja|hungs|fall 〈m. 1u; Amtsdt.〉 im \Bejahungsfall im Falle einer Zustimmung od. Billigung

* * *

Be|ja|hungs|fall, der:
in der Fügung im -e (Papierdt.; im Falle der Bejahung).

* * *

Be|ja|hungs|fall, der: in der Fügung im -e (Papierdt.; im Falle der Bejahung a).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Interpellation — (lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an den Schuldner (s. Verzug); parlamentarisch die förmliche Anfrage, die an die Staatsregierung um Auskunfterteilung oder um Rechenschaft über eine Angelegenheit gerichtet… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landwirtschaftspolitik — Landwirtschaftspolitik, das Verhalten des Staates (der staatlichen Gesetzgebung und Verwaltung) zur Regelung, Pflege und Förderung der Landwirtschaft. Sie umfaßt die sogen. Agrarpolitik, d.h. die Maßregeln in bezug auf den landwirtschaftlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafverfahren — Strafverfahren, sowohl Bezeichnung für eine einzelne strafrechtliche Untersuchung als für das Verfahren überhaupt, das zum Zweck der Untersuchung und Bestrafung von verbrecherischen Handlungen stattfindet. Die Einleitung eines Strafverfahrens… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”